2. Kreuzgang
Wir befinden uns in dem Teil der Stiftsimmunität, der dem Gemeinschaftsleben der Kanoniker und Vikare vorbehalten war. Die Stadtansicht von Merian orientiert uns über unseren Standort in der noch ummauerten Stadt.
Die Hecke vor uns zeichnet den Kreuzgang nach. Ein erster Kreuzgang gehörte bereits zur romanischen Vorgängerkirche, eingeweiht 1103. Von ihr sehen wir noch den Turmbau und, vor uns links, die Sakristei. Ein Neubau des Kreuzganges erfolgte Ende des 14. Jahrhunderts.
An der Wand des Längsschiffes sehen wir unter den Strebebögen Spuren der Arkaden.
Hier befinden sich auch Grabplatten aus der Kirche. Der größte Teil des Stiftsvermögens war nach der Säkularisation 1802 in staatliches, dann privates Eigentum gelangt. Der Kreuzgang wurde 1810 auf Abbruch verkauft.
Die Lateinschule, von der wir 1308 zum ersten Male Kenntnis haben, lag im Innenhof des Kreuzganges (Karte unten Nr.16).
Zur Linken von unserem Standort befindet sich das heutige Pfarrhaus. Es ist ein ehemaliges Stiftsherrenhaus und Sitz des Dekans von 1760. Hinter uns Häuser von Stiftsherren aus dem 18. Jh. Diese Häuser bildeten einen Ring um die Stiftskirche (Karte oben Nr.15). Dazu gehörte auch das barocke Gebäude von 1770.
Die Mitglieder der Stiftsgemeinschaft konnten ein wesentlich freieres Leben als die Angehörigen einer Klostergemeinschaft führen. Im 18. Jh. errichteten einige der Stiftsherren außerhalb der Immunität sogenannte "Lusthäuschen". Das abgebildete Haus wurde 1780 gebaut.
Insgesamt gab es 5 dieser Pavillons. Zur Rechten von uns befand sich das ehemalige Kapitelhaus..
Glossar
Kanoniker/Kapitel
Das Leitungsgremium des Stiftes war das Kapitel, die Versammlung der Kanoniker. Zahlreiche Bedingungen mussten erfüllt sein, um Vollmitglied zu werden. Nicht dazu gehörte die Priesterweihe. Die Amtsstellung des Kanonikers wurde Präbende oder Pfründe genannt. Die Zahl der Kanoniker in Münstermaifeld schwankte zwischen 10 und 19. Nur die Mitglieder des Kapitels konnten Träger besonderer Würde und Verantwortung, wie Dekan oder Scholaster, werden. Empfehlungen zur Aufnahme als Kanoniker kamen vom Erzbischof, vom Papst oder auch vom König.
Vikar
Die Vikare hatten die Aufgabe, die gestifteten Messen und Jahresgedächtnisse an den ihnen übertragenen Altären zu halten. Ihre Zahl war von der Zahl der Altäre abhängig. Als 1660 mehrere Altäre zusammengelegt wurden, verringerte sich auch die Zahl der Vikare. In der Verwaltung ihrer Güter und Einkünfte unterstanden sie dem Kapitel.
Merian
Matthäus Merian der Ältere (1593-1650) war ein schweizerisch-deutscher Kupferstecher und Verleger aus einer Basler Familie. Sein Hauptwerk ist die Topographia Germaniae. Sie erschien seit 1642 und wurde auch nach seinem Tod fortgesetzt. Das Gesamtwerk enthält 2142 Einzelansichten von Städten, Burgen und Klöstern. Die Städteansichten geben uns zuverlässige Auskunft über die Straßenführung und Lage der Gebäude im 16/17. Jh. Merian konnte dabei auch für Münstermaifeld auf das ältere Werk von Frans Hogenberg (1535-1590) zurückgreifen, der in seinen Städteansichten "Civitates Orbis Terrarum" den Zustand der Städte vor den Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges festhielt.
Säkularisierung
In den von Frankreich annektierten linksrheinischen Gebieten wurden 1802 die kirchlichen Verhältnisse neu geregelt. Mit Ausnahme der Bistümer und Pfarreien wurden fast alle geistlichen Einrichtungen aufgehoben und ihr Besitz dem französischen Staat übertragen. Alle davon betroffenen Geistlichen erhielten eine jährliche Pension von 500 (für unter 60-Jährige) bzw. 600 Francs (ab 60 Jahren). Zur Aufbesserung der Finanzen des französischen Staates wurden die säkularisierten Güter in den folgenden Jahren versteigert und gingen überwiegend an private Käufer. Bei der Vielzahl geistlicher Institute im ehemaligen Erzbistum Trier kam es, auch im Maifeld, zu einer einschneidenden Umverteilung des Immobilieneigentums.
"Lusthäuschen"
Das sind barocke Pavillons, die sich einige Stiftsherren in Gartenanlagen errichteten. Sie sind ein besonders auffälliger Hinweis auf den Lebensstils einiger Stiftsherren im 18. Jh.
Stiftsgemeinschaft
Unsere Stiftherren waren Weltgeistliche, gehörten zum Diözesanklerus, nicht zu einem Orden. Sie wurden auch Kanoniker genannt. Sie legten kein Gelübde ab, lebten in getrennten Haushaltungen mit persönlichem Eigentum. Sie wurden als nicht regulierte Kanoniker von den Regularkanonikern unterschieden, wie den Augustinerchorherren, die nach der Augustinerregel lebten. mit gemeinsamen Leben und persönlicher Besitzlosigkeit.
Refektorium
Speisesaal der Stiftsherren,er gehörte neben der Kirche und dem Kapitelsaal zu den wichtigsten Räumen der Gemeinschaft.