18. Großer Kurfürstlicher Hof
Wiederaufgebaut 1787
Hofgut des Erzbischofs
von Trier. Ein Hofgut wird 1103 das
erste Mal genannt. Das Kreuz
an dem Hoftor ist von 1651.
Ein erzbischöflicher Hof wird zum ersten Mal 1103 genannt. Er war zusammen mit dem Stift Ansatzpunkt für die Entwicklung der Ansiedlung zur Stadt. Nachrichten über die Verpachtung des Hofes und die dem Erzbischof als Grundherren zustehenden Einkünfte und Dienste haben wir vom Ende des 16. Jh. Der heutige Hof wurde unter dem letzten Kurfürsten und Erzbischof Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1768-1801) nach einem Brand 1787 neu gebaut. Das in das Hoftor eingemauerte Kreuz erinnert an den Pächter Peter Sevenig, der es 1651 aufstellen ließ.
Der Name des Hofes stammt wohl aus dem 19. Jh. und diente der Unterscheidung zu einem weiteren kurfürstlichen Hof, der als Kleiner Kurfürstlicher Hof bezeichnet wurde. Dieser Hof, auf einem Areal um die Pilligertorstraße 1 gelegen, war 1853 vollständig abgebrannt. Ein erster Hinweis auf einen erzbischöflichen Hof stammt aus dem Jahre 1103. In Verbindung mit diesem Hof gab es seit Ende des 12. Jh. einen Wochenmarkt. Der Erzbischof war hier der Grundherr und hatte das Bannrecht im Umkreis von einer Meile (10 km). Das Bannrecht umfasste die Genehmigung aller wirtschaftlichen Aktivitäten, so den Betrieb von Mühlen, Braustätten, Gewerben und Warenangeboten.
Die Grundherrschaft mit Markt und für kurze Zeit auch Münze war neben der Entwicklung des Stiftes die wesentliche Voraussetzung für die Entstehung der Stadt Münstermaifeld.
Der Große Kurfürstliche Hof wurde 1574 an Johann Hardung verpachtet. Das ist der erste namentliche Nachweis eines Pächters. Der Hof war 1787 abgebrannt und wurde noch im selben Jahr wiederaufgebaut.
Vor dem Hoftor erinnert ein steinernes Kreuz mit der Jahreszahl 1651 an den alten Baubestand.
Das Kreuz wurde von dem Pächter Peter Sevenig aufgestellt. Dreimal im Jahr versammelten sich in der Scheune des Hofes die Schöffen des Hochgerichtes und überwachten die Ablieferung der Hofleute aus sieben umliegenden Dörfern. Aus Anlass dieser Versammlungen wiesen (bestätigten) die Schöffen die Rechte des Erzbischofs.
Diese Weistümer wurden ursprünglich mündlich überliefert. Mit der Verschriftlichung des Rechtes finden wir diese Weisungen auch in den Akten. Das Weistum ist im Münsterer Salbuch von 1589 überliefert.
Am Abend vor dem Versammlungstag (Dingtag) musste der Bürgermeister sein Horn blasen und am Beginn des Dingtages der Hofbote seine Glocke läuten. Bei Nichterfüllung ihrer Pflichten mussten beide Strafen zahlen. Das galt auch für die Bürgermeister und Schöffen aus den 7 Dörfern, die zum Hofverband gehörten, wenn sie nicht erschienen.
Der Brand des Hofes 1787 war eines von mehreren großen Schadfeuern, die die Stadt betrafen. Der Brand entstand im Bereich der heutigen Borngasse 4 und wurde von spielenden Kindern verursacht. Es verbrannten 31 Häuser, 36 Ställe, 18 Scheuern und die St. Peters Kirche, die nicht wiederaufgebaut wurde.
In der Folge wurden ganze Straßenzüge verlegt, alter Baubestand ging unwiderruflich verloren. Als der Erzbischof und Kurfürst Clemens Wenzeslaus von Sachsen,
der als Sohn des Kurfürsten von Sachsen und Königs von Polen mit den gekrönten Häuptern ganz Europas verwandt war, den Befehl zum Wiederaufbau des Hofes gab, ahnte er nicht, dass 10 Jahre später französische Revolutionstruppen die weite Anlage als Lagerplatz nutzen würden. Der letzte Kurfürst und letzte Erzbischof von Trier war zur gleichen Zeit auch Fürstbischof von Augsburg. Er fühlte sich lange Zeit den Ideen der Aufklärung nahe. Im Geiste der Aufklärung wurde 1777 das Drillhaus auf dem Marktplatz abgerissen. Die öffentliche Buße bei Ehebruch, mit Bloßstellung der Verurteilten, wurde von Clemens Wenzeslaus 1782 für das ganze Erzbistum verboten. In der Stiftskirche war diese demütigende Bußpraxis 1768 zum letzten Mal praktiziert worden.
Im Maifeld machte sich der Erzbischof mit dem Verbot von Prozessionen und der Aufhebung vieler Feiertage nicht nur beliebt. So wurde 1786 das Mailäuten zur Vertreibung der Hexen verboten. Er schützte lange Zeit seinen Weihbischof Johann Nikolaus von Hontheim gegen Angriffe aus Rom.
Hontheim war unter dem Pseudonym Justinus Febronius für eine größere Unabhängigkeit der Bischöfe vom Papst eingetreten. Febronius wurde mit seinen Schriften in ganz Europa bekannt. Er war von 1742 bis 1764 Kanoniker des Stiftes Münstermaifeld. Gleichzeitig erhielt er zur Verbesserung seiner Einkünfte ein Kanonikat am Stift Florin in Koblenz und die Pfarrpfründe in Lütz.Wir wissen nicht wie oft er in Münstermaifeld war. Auf jeden Fall profitierte das Stift von Würdenträgern mit Ansehen und Einfluss.
Glossar
Weistum
Vor Aufzeichnung der Weistümer wurden die mündlich überlieferten Rechtssätze dadurch in Erinnerung gehalten, dass an festen jährlichen Thing- oder später Gerichtstagen die Gesetzessprecher bzw. Richter diese der Versammlung der Einwohner auswendig vortrugen.
Drillhaus
Das Drehhäuschen (auch Trillhaus) war ein geschlossener Käfig, der von außen in Rotation versetzt werden konnte. Der Gerichtsdiener oder Passanten konnten den Bestraften durch Drehen des Käfigs weiter peinigen. Das Trillhaus diente zur Bestrafung leichter Vergehen und sollte mit der Zurschaustellung Schande über die Übeltäter bringen. Auch in erster Linie mit Schande war die Verurteilung zum Pranger verbunden. Es ging um Demütigen und Bloßstellen nicht um Folter. Der Pranger diente der Stadt auch als äußeres Zeichen ihrer Gerichtshoheit. Auf dem Martinsplatz wurde 1721 ein neuer Pranger aufgestellt, der die Form einer Lavasäule hatte. Oben war eine Wetterfahne, an dem unteren Teil waren drei Halseisen befestigt. Der Pranger wurde 1798 entfernt, das Drillhaus war schon 1777 abgerissen worden.
Nikolaus von Kues
Nikolaus von Kues, latinisiert Nicolaus Cusanus, geboren 1401 in Kues, gestorben 1464 in Todi, Umbrien, war schon zu Lebzeiten berühmt für seine allseitige und umfassende Bildung. In der Kirchenpolitik spielte Nikolaus eine bedeutende Rolle, insbesondere in den Auseinandersetzungen um die Kirchenreform. Auf dem Konzil von Basel stand er anfangs auf der Seite der Mehrheit der Konzilsteilnehmer, die eine Beschränkung der Befugnisse des Papstes forderte. Später wechselte er aber ins päpstliche Lager, das letztlich die Oberhand gewann. Er setzte sich tatkräftig für die päpstlichen Interessen ein, zeigte diplomatisches Geschick und machte eine glanzvolle Karriere als Kardinal, päpstlicher Legat, Fürstbischof von Brixen und Generalvikar im Kirchenstaat. Vor diesem Hintergrund sind seine zwei Amtszeiten als Propst in Münstermaifeld, mit seltenen Präsenzen, ein Schmuck für das Stift, eher eine Episode für ihn.
Johann Nikolaus von Hontheim
Weihbischof des Erzbistums Trier 1748-1790. Als Justinus Febronius kritisierte er die Stellung des Papstes in der Katholischen Kirche. Er wollte die Rechte der Bischöfe stärken.
Salbuch
Verzeichnis der Güter und der daraus zu erzielenden Einnahmen.
Clemens Wenzeslaus von Sachsen
Erzbischof von Trier 1768-1801 (Abdankung)