19. Heilig-Geist-Spital
Erste Erwähnung 1309
Zu dem Spital gehörten eine
Kapelle und ein Armenhaus.
Von 1836 bis 1880 wurde die
Anlage als Schule genutzt
Das 1309 erstmals erwähnte, möglicherweise aber ältere Spital wurde als Unterkunft für Arme und Sieche gemeinsam von der Stadt und dem Stift getragen. Beide zeichneten für die Verwaltung der Spenden, Schenkungen und Einnahmen aus dem Grundbesitz verantwortlich. Das Spital war Teil der ganz auf Almosen, Stiftungen und Mildtätigkeit Einzelner oder der Bruderschaften angewiesenen Hilfe für die Ärmsten und Schwächsten. Nach dem Bau des neuen Hospitals diente die Anlage von 1836 bis 1880 als Schule. Seitdem ist das Anwesen in Privatbesitz.
Der gotische Baubestand ist nur noch an dem Giebel zur Straßenseite zu erkennen.
Das Gebäude des Spitals, es bestand aus der Kapelle und dem anschließenden Armenhaus, wurde im 19. Jh. sehr stark verändert. Die gesamte Anlage im Grundriss zeigt eine Karte von 1826.
Auf dem Foto aus der Zeit um 1900 sehen wir, umgeben von Kindern, den "Hospitalpütz".
Die Entstehung eines Hospitals, wahrscheinlich schon vor der erstmaligen Erwähnung 1309, hing auch mit der Entwicklung des Stiftes zusammen. Es war den Kollegiatstiften seit den Synoden von Aachen 817 und 836 zur Auflage gemacht, ein Hospital zur Aufnahme von Kranken und Armen zu unterhalten.
"Heilig-Geist-Spitäler" waren aber in der Regel Bürgerspitäler. Sie wurden oft in der Nähe eines Stadttores und bei einem Brunnen errichtet. Beides trifft auf unser Spital zu. Die Stadt gewährte 1309 der Kapelle im "Heilig-Geist-Spital" eine Spende von zwei Mark Münze und sechs Malter Weizen. Von da an blieb es bei der gemeinsamen Verantwortung von Stadt und Stift für das Spital. Die Verwaltung des Spitals erfolgte durch zwei Beauftragte, von denen der eine der Dekan des Stiftes, der andere ein Vertreter der Stadt war. Das Spital wurde durch Schenkungen und Vermächtnisse unterhalten. Es besaß Ländereien und Höfe in Küttig, Rüber, Hatzenport, Burgen und Münstermaifeld. Im 18. Jh. befanden sich das Gebäude und die Verwaltung in einem "elenden" Zustand. So heißt es in der Verordnung vom 8. September 1725, die der Kurfürst Franz Ludwig für das Hospital erließ. Die Schlafzimmer sollten gesäubert, geweißt und in einen brauchbaren Zustand versetzt werden. Auch wurde getadelt, dass den "armen hilflosen frommen Seelen" nicht genügend geholfen werde. Streng sei darauf zu achten, dass "das liederliche Gesindel" keine Aufnahme finde. Zufrieden war der Kurfürst dagegen mit dem Zustand der Hauskapelle. Dreißig Jahre danach, 1754, kamen noch immer Gesindel, Vagabunden und Deserteure in dem Haus unter und es fehlte weiter ein zweites Zimmer, um Männer und Frauen getrennt zu beherbergen.
Durch die Kriegshandlungen in der Folge der französischen Revolution wurde die Anlage 1792/93 stark beschädigt. Der Altar und alle Bilder mit religiösem Bezug wurden 1808 entfernt. Die Kapelle wurde als Holzlager genutzt. Von 1791- 1799 war Martin Dräger aus Trier Verwalter des Hospital-Hofhauses. So wurde hier am 9. September 1794 einer der berühmten "Söhne der Stadt" geboren, Anton Joseph Dräger, der sich, seit 1821 in Rom im Umfeld der "Nazarener", zu einem der gesuchtesten Maler seiner Zeit entwickelte. Er starb mit 38 Jahren am 26. Juli 1833 in Rom. Seine Bilder hängen heute in den Museen in Kopenhagen, Rom, Dresden, Hannover und Trier.
Nach dem Bau des neuen Hospitals diente das Heilig-Geist Spital von 1836 bis 1880 als Schule und Lehrerwohnung. Danach ging das Anwesen in Privatbesitz über.
Neben dem Spital gab es in der Stadt eine Vielzahl von Stiftungen und Bruderschaften, die das leisteten, was wir heute vom Sozialstaat erwarten.
Unter ihnen war die älteste die Michaelsbruderschaft, die 1216 gestiftet wurde. Sie widmete sich besonders der Armen-und Krankenfürsorge. Der Vikar des Mauritiusaltars (1448-1460) Johannes Butzbach schenkte 1450 der Michaelsbruderschaft 6 Florin. Mit diesem Geld wurde an der St. Michaelskapelle (1770 abgerissen) ein Dach zum Schutz vor Regen für die Leprakranken angebaut, die die Kapelle nicht betreten durften. Diese konnten durch ein Hagioskop (der heilige Durchblick) der Eucharistie folgen. Die Betreuung der Aussätzigen hatte offensichtlich die St. Michaelsbruderschaft übernommen. Die an der Lepra Erkrankten durften nur unter strengen Auflagen zum Gottesdienst und zum Betteln in die Stadt. Vorausetzung war eine Lepraschau in Trier oder Köln, nach der sie im Krankheitsfall einen Schaubrief erhielten, der sie als Aussätzige anerkannte. Sie mussten mit ihrer Kleidung und einer Klapper vor sich warnen. Sie zählten dann zu den Hausarmen, die eine Lizenz zum Betteln hatten. In der Gemarkung von Keldung, das eine Stunde Fußweg von Münstermaifeld entfernt liegt, gibt es ein Flurstück "am Siechenhaus". Hier befand sich die isolierte, bescheidene Unterkunft der Leprakranken. Dieses Flurstück gehörte zum kurfürstlichen Hof in Keldung. Ein erster Nachweis des Siechenhauses ist von 1565.
Auch die Zünfte hatten eigene Bruderschaften, so die Tuchmacher die Muttergottesbruderschaft, die Weber die Marienbruderschaft. In enger Verbindung zur Schneiderzunft stand die Agathabruderschaft. Eine städtische Bruderschaft war die seit 1610 belegte Sebastianusbruderschaft. Die am Anfang des 18. Jh. gegründete Todesangstbruderschaft widmete sich der Begleitung Sterbender.
Neben einer Anzahl von Einzelstiftungen, die den Erlös zur Speisung Armer bestimmten, gab es das Große und das Kleine Almosen. Zuwendungen daraus erhielten Witwen, Waisen, Hausarme, Pilger, Kranke und sonst in Not Geratene. Beide Almosen wurden 1799 mit dem Hospitalvermögen vereinigt. Das "Heilig-Geist-Spital" ebenso wie die Bruderschaften und die Stiftungen erinnern uns an die Ängste und Nöte der Menschen in einer Zeit, in der sie den Bedrohungen nur mit einer aus dem Glauben getragenen Solidarität begegnen konnten.
Glossar
Kollegiatstift
Das Kollegiatstift, auch Kanonikerstift, war eine Gemeinschaft von Weltpriestern. Sie gehören keiner Ordensgemeinschaft an. Die Kanoniker, auch Stiftsherren genannt, besaßen Privatvermögen und legten kein Gelübde ab. Sie konnten jederzeit die Gemeinschaft wieder verlassen. Oft war das Kanonikat ein reiner Ehrentitel oder auch nur eine Einkommensquelle. Empfehlungen zur Aufnahme als Kanoniker kamen vom Erzbischof, Papst oder auch König.
Dekan
Er stand an der Spitze des Kapitels, der Versammlung der Kanoniker. In der Regel wurde er vom Kapitel gewählt und vom Erzbischof bestätigt. Er war in erster Linie für die Einhaltung der Vorschriften durch die Stiftsangehörigen zuständig und überwachte das Finanzgebaren des Stiftes. Die Rügen von Disziplinlosigkeiten wiederholten sich bis in das 18. Jh. So fiel es den Kanonikern und Vikaren schwer, sich an die Kleiderordnung zu halten. Das Verbot, am Gürtel ein Messer zu tragen, musste ebenso in Erinnerung gerufen werden, wie der Verzicht auf das Tragen von Handschuhen und genagelten Schuhen. Bei den Diensten in der Kirche fehlte es oft an der nötigen Andacht. So wurden beim Chorgebet Briefe gelesen und während des Gottesdienstes miteinander geredet. Eine oft wiederholte Mahnung galt den Trinkgewohnheiten nach Begräbnissen und während der Fastnacht.