14. Rother Hof

Erbaut im 13./14. Jh.

Der Hof war bis 1654, in
Nachfolge der Herren von
Schöneck, im Eigentum der
Erzbischöfe von Trier.

 

Dieser Hof wurde 1654 von Erzbischof Karl Kaspar von der Leyen verkauft. Die Erzbischöfe sollen ihn zu einem unbekannten Zeitpunkt von den Herren von Schöneck übernommen haben. Es gab zwei Familien "von Schöneck" mit den Stammburgen in der Eifel und im Hunsrück. Beide Adelsgeschlechter standen im 13./14. Jh. in Diensten der Erzbischöfe von Trier. Der Name könnte auf einen zur Rodung angelegten Hof verweisen.


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Beginnen wir mit dem, was wir sicher wissen. Der Rother Hof

Rother Hof
Rother Hof

 

wurde 1654 zusammen mit der Schönecker Burg und der Alten Kellerei von Kurfürst Carl Caspar von der Leyen (1652-1676) an den kurfürstlichen Kellner Heinrich von Ufflingen verkauft. In der Verkaufsurkunde findet sich der bisher einzige Beleg für den Namen des Hofes. Der Hof liegt beim Wehrturm am Obertor, unmittelbar an der Stadtmauer.

Lage des Rother Hofes
Lage des Rother Hofes

 

Ziemlich sicher können wir die ältesten erhaltenen Bauteile, wie den Scheunentrakt mit gotischem Giebel, dem 14. Jh. zuweisen. Der Name Roth verweist auf Rodung, es könnte sich demnach um einen Rodungshof gehandelt haben. Ein Rother Hof liegt, nicht weit entfernt, im früheren Eltzer Bann bei Wierschem. Die Lage dieses Hofes im Waldbestand auf den Höhen der Eltz macht den Namen verständlich. Das gilt nicht für den Hof an der Stadtmauer in Münstermaifeld.
Es sei denn, die Anlage ist älter als die Ummauerung. Damit kommen wir zu unserem Chronisten Büchel, der 1816 über diesen Hof schrieb: "Das uralte Rother Hof Gebäude, welcher Hof dem Hauß Schönecken in der Eifel zugehörte". Büchel beschreibt 192 Gebäude der Stadt. Sobald er die Sicherheit schriftlicher Zeugnisse verliert, spricht er von "alten“ Häusern". Nur zweimal verwendet er wie beim Rother Hof die Einordnung "uralt".
Dieser Hof soll nach dem Chronisten Büchel (1816) von den Herren von Schöneck angelegt worden sein. Es gab zwei Familien von Schöneck. Die eine, von Büchel angeführte, hatte ihre Burg (Bellacosta) in der Eifel über dem Tal der Nims bei Prüm. Die andere hatte ihre Stammburg im Hunsrück über dem Ehrbachtal nahe Boppard. Nur für diese Schönecker aus dem Hunsrück lassen sich Verbindungen zu Münstermaifeld nachweisen. Sie waren im 14. Jh. als Kanoniker und Pröpste eng mit dem Stift verbunden. Ein Conrad von Schöneck, aus dem Hunsrücker Haus Schöneck, war 1306/07 Schultheiß in Münstermaifeld. Beide Adelsfamilien entstanden erst im 13. Jh., die Hunsrücker 1224-1508, die Eifeler 1264-1370. Es ist bekannt, dass die beiden Häuser oft verwechselt wurden. Wann und unter welchem Rechtstitel, ob als Eigen oder als Lehen, die Schönecker auf dem Hof saßen, wissen wir nicht. Ob der Name des Hofes auf eine Rodungstätigkeit verweist ist noch zu klären. Im Zusammenhang der Suche nach einer Erklärung für den Hofnamen ist die Reihe der überlieferten Beinamen der Schönecker aus dem Hunsrück interessant. In der Zeit von 1250 -1370 folgten 3 Generationen der Herren von Schöneck aufeinander, die neben dem Namen Konrad den Beinamen der Rote (auch Rode oder Rothe) trugen. Es war der Zeitraum, in dem die Schönecker aus dem Hunsrück eng mit der Stadt und dem Stift verbunden waren. Es ist dies auch ein möglicher Zeitraum der Hofanlage. Ob der Name des Hofes, entsprechend den zahlreichen "Roten Haüsern", so geb es auch ein "rotes Haus" in Münstermaifeld 1569, letztlich nur auf ein Farbmoment verweist, soll als Möglichkeit nur erwähnt werden. Ein weiterer Hinweis könnten in der Gemarkung Münstermaifeld belegte Flurnamen sein. So gibt es die Bezeichnung "in den Rotherder Wiesen" mit Bezug zu dem "Roterde Bach" und "im Rothen Suller". Beide Flurnamen befinden sich aber nicht im räumlichen Anschluss an den Hof. Es gab in Münstermaifeld Höfe fremder Herren, die bis in das 15, Jh. mit den Erzbischöfen um Herrschaftsrechte in und um Münstermaifeld konkurrierten. Wir wissen von einem Hof der Grafen von Virneburg und einem Sponheimer Hof. Diese Höfe, die Herrschaft über Land und Leute mit sich brachten, verhinderten lange eine völlige Beherrschung der Stadt durch den Erzbischof. 

 

Glossar

Balduin

Erzbischof und Kurfürst von Trier (1307-1354). Balduin aus dem Hause Luxemburg, Bruder des deutschen Königs und römischen Kaisers Heinrich VII. (1308-1313), Onkel des Königs von Böhmen Johann und Großonkel des deutschen Königs und Kaisers Karl IV. (1346-1378) war einer der einflussreichsten Reichsfürsten in der ersten Hälfte des 14. Jh. In seiner Regierungszeit wurde Münstermaifeld ein wichtiger Vorposten der Territorialpolitik des Trierer Erzbischofs. So war die Vollendung des Baues der Stiftskirche auch eine Demonstration der Trierer Präsenz gegenüber dem benachbarten Köln. Die Verstärkung der Stadtbefestigung bestätigte die Bedeutung des Amtes Münstermaifeld für die Sicherung der Herrschaft der Trierer Erzbischöfe. Die Durchsetzung des Landfriedens schützte die städtische Entwicklung gegen Übergriffe des Adels.

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Karl Kaspar von der Leyen

Erzbischof von Trier 1652-1676. Er musste das durch den Dreißigjährigen Krieg zerstörte Land wieder aufbauen. Zu seinen Verdiensten zählt die Anordnung, die Hexenverfolgungen im Erzbistum zu beenden. Für Münstermaifeld und die 26 bekannten Opfer des Hexenwahns kam diese Anordnung zu spät.

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Kellner

Er war für die Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Landesherrn zuständig. 

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Büchel

Über das Leben des Johann Büchel V. (1754-1842) siehe Büchel-Haus. Er soll hier mit seinem Werk als Chronist vorgestellt werden. Er bekleidete die verschiedensten städtischen Ämter. Er war demnach bestens informiert und hatte Zugriff auf heute nicht mehr vorhandene Quellen, die bis ins 16. Jh. zurückreichen. In seiner Lebensbeschreibung, die er 1828 begonnen hatte, nennt er 58 Titel seiner Handschriften. Darunter sind die für die Erforschung der Geschichte Münstermaifelds und des Maifeldes unverzichtbaren 12 Chronik Bände. Sie wurden zwischen 1811 und 1828 geschrieben. 

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Kanoniker

Das Leitungsgremium des Stiftes war das Kapitel, die Versammlung der Kanoniker. Zahlreiche Bedingungen mussten erfüllt sein, um Vollmitglied zu werden. Die Priesterweihe war nicht Voraussetzung der Aufnahme in das Kapitel. Die Amtsstellung des Kanonikers wurde Präbende oder Pfründe genannt. Die Zahl der residierenden Kanoniker schwankte zwischen 12 und 16. Nur die Mitglieder des Kapitels konnten Träger besonderer Würde und Verantwortung, wie Dekan, werden. Empfehlungen zur Aufnahme als Kanoniker kamen vom Erzbischof, Papst oder auch vom König.

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Propst

Der Propst vertrat das Stift nach außen. Er sollte die Rechte, Güter und Einkünfte des Stiftes verteidigen und das Sendgericht leiten. Dem Kapitel stand der Propst mit eigenen Rechten, Pflichten und Einkünften gegenüber. Bis 1515 wurde er vom Kapitel gewählt und vom Erzbischof bestätigt. Entscheidend für die Besetzung des Amtes waren oft die päpstlichen Empfehlungen. Nach 1515 war das Amt des Propstes eine zusätzliche Würde und Einnahmequelle des Erzbischofs von Trier.  

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